Bestellerprinzip Vermietung Maklerprovision – wer zahlt?

Das Bestellerprinzip für Wohnungsvermietung regelt die Frage der Makler – Provision: Wer bestellt – der zahlt !

Mietervereine sind über das Bestellerprinzip (neues Gesetz) im Allgemeinen erfreut. Wohnungseigentümer / Vermieter eher weniger. Auch Mieter / Interessenten freuen sich im Allgemeinen darüber, einige betrachten das Bestellerprinzip allerdings mit gemischten Gefühlen und stehen vor der Frage: Wie finde ich einen Makler, der mir eine passende Wohnung sucht? Und … in welchem Fall muss ich eine Provision an den Makler bezahlen?

Wann tritt das Bestellerprinzip in Kraft?

Bestellerprinzip Makler ProvisionAm 27.04.2015 wurde es offiziell verkündet: Das Bestellerprinzip kommt zum 01. Juni 2015. Es ist nur gültig für Vermietung von Wohnraum.

Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs in angespannten Wohnungsmärkten (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) und das darin enthaltende Bestellerprinzip sind beschlossene Sache: Ab 01.06.2015 tritt das neue Gesetz bundesweit in Kraft. Die Umsetzung wird für alle Beteiligten Änderungen bringen.

Bestellerprinzip – Makler – Provision

Das Bestellerprinzip für Maklerleistungen bei Wohnungsvermietungen bedeutet: Wer den Makler bestellt (beauftragt), der zahlt dem Makler auch die Provision.

Fakten zum Gesetz: Bestellerprinzip

  • beauftragt zukünftig der Wohnungseigentümer einen Makler mit der Vermietung seiner Immobilie, so zahlt er dessen Provision
  • die Maklerprovisionen dürfen auch im Nachhinein vom Vermieter oder eines Dritten nicht auf den Mieter umgelegt oder an diesen weitergegeben werden
  • der Mietwohnungssuchende muss nur dann eine Provision bezahlen, wenn er den Immobilienmakler beauftragt, ausschließlich für ihn auf die Suche nach einer passenden Mietwohnung zu gehen

Vorteil des Bestellerprinzips

Der Vorteil des Bestellerprinzips liegt auf der Hand: Die Mietinteressenten sparen sich die Maklerprovision. Nur wenn ein Mietinteressent den Makler ausschließlich mit der Suche nach einer passenden Wohnung beauftragt, muss er dessen Provision auch bezahlen.

Aber ist das Bestellerprinzip in dieser Form auch wirklich gerecht?

In der Praxis sieht es jedenfalls so aus, dass nun hauptsächlich die Vermieter die Provision des Maklers zu tragen haben.
Dies bedeutet für Wohnungseigentümer die ihren Wohnraum anderen Menschen zur Miete zur Verfügung stellen eine weitere Belastung. Man kann jetzt sagen, dass es nur gerecht ist wenn der Vermieter auch die Provision bezahlt, da er ja auch die Maklerleistung in Anspruch nimmt. Nun, so gesehen ist das auch richtig.

Aber ist es auch gerecht, dass Eigentümer, welche ihren Wohnraum zur Vermietung zur Verfügung stellen, was eigentlich mehrheitlich Aufgabe des Staates sein sollte, wirtschaftlich noch mehr belastet werden? Sie tragen sowieso bereits einen Großteil der Kosten und Risiken.


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Kategorie: Recht / Gesetz | von: Susanne Breuer