Co2-Preis-Kostenteilung

Der aktuelle Beschluss der Bundesregierung zur Co2-Preis-Kostenteilung ab Januar 2021 auf Heizöl und Gas sieht vor, dass sich Vermieter und Mieter die Co2-Preis – Kosten teilen.

Somit werden nun auch Vermieter mit 50 % des Co2-Preises an den Heizkosten ihrer Mieter beteiligt.

Energieeffizient heizen

Heizkosten Co2-Steuer

Da viele Wohnungen und Häuser noch immer nicht energetisch an neue Vorgaben angepasst wurden, entsprechenden Renovierungsstau aufweisen, weiterhin alte Heizanlagen in Betrieb sind und somit die Gebäude nicht energieeffizient beheizt werden, hat die Bundesregierung nun reagiert und nimmt mit dem Gesetzeszusatz der Co2-Preis – Kostenteilung nun auch die Vermieter in die Zahlungspflicht.

Die Mieter natürlich sowieso – diese können/müssen nun durch ein verändertes Heizverhalten die Mehrkosten der Zusatzbelastung steuern.

Mehrbelastung durch Co2-Preis

Rechenbeispiel: Bei Co2-Preis – Zusatzkosten von ca. 7 Cent pro Liter Heizöl bzw. 5 Cent pro Kilowattstunde Gas kann sich – bei einem Mehrfamilienhaus mit etwa 12 Wohneinheiten – die Mehrbelastung für Vermieter (je nach Heizverhalten der Mieter) auf etwa 2.000,- Euro im Jahr belaufen. Für die einzelnen Mietparteien wären das rein rechnerisch bei gleicher Wohnungsgröße – überschlägig etwa 165,- Euro/Jahr/Wohneinheit an Mehrkosten.

Es ist unseres Erachtens eine schwierige Diskussion, denn man kann die jeweiligen Argumente schon nachvollziehen – zum Beispiel: Wie soll ein Mieter in einem alten (unrenovierten) Gebäude mit alter Heizung energieeffizient heizen – er hat nun mal keinen Einfluss darauf, dass erforderliche energetische Erneuerungen (Heizanlage, Dämmung, Fenster, etc.) von Vermieter- bzw. Eigentümerseite getätigt werden.

Andererseits hat ein Vermieter auch keinen Einfluss auf das Heizverhalten seiner Mieter und wird zum Beispiel wenn die Mieter (unnötig) viel heizen  – auch mit höheren Kosten an dem „fürs Klima schlechten Heizverhalten seiner Mieter“ zur Kasse gebeten.

Mit Co2-Preis Klimaziele erreichen

Die Hoffnung der Regierung beruht nun auf der Annahme, dass mit dieser Entscheidung – auf beiden Seiten ( Vermieter / Mieter) – zu mehr Energieeffizienz beim Heizen angeregt wird. Dies ist natürlich auch unumgänglich, will man die gesteckten Klimaziele erreichen.

So bleiben wir alle gespannt, ob in dieser Diskussion bereits das „letzte Wort“ gesprochen ist.

Quelle: Bundesregierung zum Thema Klimaschutz weniger Co2-Emissionen

Kategorie: Recht / Gesetz | von: Residence Immobilien