Preisverhandlung beim Immobilienverkauf

Die Preisverhandlung beim Immobilienverkauf! Wie verhandle ich richtig? Mit unseren Tipps schärfen Sie Ihr Verhandlungsgeschick.

Wenn sich ein Interessent für den Kauf Ihrer Immobilie entscheidet, heißt das nicht, dass er damit automatisch Ihre finanziellen Vorstellungen bzw. Ihren Verkaufspreis akzeptiert. Jetzt beginnt der nervlich belastendste Teil: die Preisverhandlung.

Damit Sie an deren Ende eine für Sie erfolgreiche Einigung erzielen, haben wir für Sie diese wertvollen Informationen zusammengestellt. Lesen Sie diese aufmerksam durch und verhandeln Sie geschickt – denn es geht um einen wichtigen Teil Ihres Vermögens!

Preisverhandlung

Preisverhandlung Wohnung Haus VerhandelnDer Käufer Ihrer Immobilie wird bestrebt sein, das Objekt zu einem günstigen Preis zu erwerben. Nicht nur für Sie, sondern auch für ihn geht es um viel Geld!

Daher wird über den Kaufpreis fast immer zäh verhandelt. Stellen Sie sich von vornherein darauf ein, dass der von Ihnen geforderte Preis infrage gestellt wird.

Um hier als Verkäufer eine starke Ausgangsposition zu haben, sollten Sie sich gut auf die Preisverhandlungen vorbereiten. Es ist wichtig, dass Sie sich über den lokalen Immobilienmarkt informiert haben und dadurch begründen können, warum die von Ihnen geforderte Summe berechtigt ist. Was Sie brauchen, ist eine gute Übersicht über die in der letzten Zeit erzielten Preise, sowie über das aktuelle Angebot am Markt.

Bedenken Sie, dass Ihr Interessent mit Sicherheit etliche Objekte besichtigt hat und schon dadurch im Bilde ist bezüglich vergleichbarer Angebote. Auch eine professionelle Marktbewertung Ihrer Immobilie kann als Untermauerung Ihrer Preisvorstellung gute Dienste leisten.

TIPP: Planen Sie von Anfang an einen Verhandlungsspielraum ein. Dadurch können Sie den Vorstellungen des Kaufinteressenten entgegenkommen, ohne unter Ihre „Schmerzgrenze“ gehen zu müssen. Wenn Sie eine realistische Bewertung Ihres Objekts vorgenommen haben, verfügen Sie gleichzeitig über gute Argumente. Ihr „Preisnachlass“ wird so in einem für Sie sinnvollen Rahmen bleiben und dennoch dem Interessenten das gute Gefühl geben, einen Vorteil herausgehandelt zu haben.

Preisverhandlung: Verhandeln Sie auch über das Inventar

Häufig sollen mit einer Immobilie auch Einrichtungsgegenstände verkauft werden – z. B. die Einbauküche oder andere Sachwerte. Geschickte Verkäufer rechnen diese nur zum Teil in den Verkaufspreis ein und halten die „Filetstücke“ für die Preisverhandlung zurück. Unterm Strich wird es sich für Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit rechnen, wenn Sie anstelle eines vom Käufer gewünschten Preisnachlasses z. B. die hochwertige Einbauküche als Dreingabe anbieten.

Preisverhandlung = eine Verhandlung über den Übergabezeitpunkt

Legen Sie gleich am Anfang des Verkaufsprozesses für sich selbst fest, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Immobilie einem Käufer frühestens überlassen können. Unterschätzen Sie nicht die Zeit, die Sie benötigen, um selbst in einen neuen Haushalt umzuziehen. Vielleicht müssen Sie Ihr zukünftiges Zuhause noch renovieren, oder Sie sind gar selbst noch auf der Suche nach einer neuen Immobilie. Kalkulieren Sie hier lieber großzügig – gehen Sie auf Nummer sicher. Denn der von Ihnen zugesagte Übergabetermin wird im Kaufvertrag verankert und ist bindend! Die Verhandlung über den Übergabezeitpunkt der Immobilie können Sie so geschickt in die Preisverhandlungen einbauen.


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Kategorie: Ratgeber | von: Residence Immobilien