Mietpreisbremse – Mieterhöhung – Mietspiegel

Aktuelles zur Mietpreisbremse:

Nach Einführung des Gesetzes ist nun einige Zeit vergangenen und anhand neuer Statistiken wurde festgestellt, dass die Mietpreisbremse zu wenig greift (dies war unserer Meinung nach auch zu erwarten).

Mieterhöhung MietspiegelDie von den Verantwortlichen erwarteten Marktveränderungen sind nicht aufgetreten. Aus diesem Grund wird nun über eine Änderung bzw. Verschärfung des Gesetzes diskutiert.

Auch entsprechende Kontrollen soll es geben, damit sich auf dem Mietmarkt in Zukunft etwas ändert.

Ob, wann und in welcher Form die Gesetzesänderungen / Verschärfungen umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Die Mietpreisbremse in Baden Württemberg gilt ab dem 01.11.2015, d. h. eine Mieterhöhung ist nur noch entsprechend dem geänderten Gesetz und in Anlehnung an die örtlichen Mietspiegel anwendbar.

Am 29.09.2015 hat die Landesregierung Baden Württemberg die Mietpreisbegrenzungsverordnung BW  (MietBgVO BW) beschlossen. Die Umsetzung erfolgt zum 01.11.2015.

68 Städte und Gemeinden wurden dabei von der Landesregierung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. In diesen Gebieten werden die Mietpreise bei Neuvermietung nunmehr eingegrenzt.

Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs in angespannten Wohnungsmärkten (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) ist bundesweit bereits zum 01. Juni 2015 in Kraft getreten. Die Einführung, Umsetzung und Wirksamkeit liegt jedoch auf Länderebene.

Mietpreisbremse bei angespanntem Wohnungsmarkt

Um die Mietpreisbremse wirksam umzusetzen, müssen die einzelnen Bundesländer eine Rechtsverordnung erlassen, in der sie „Wohngebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ ausweisen. In diesen Bereichen findet dann die Mietpreisbremse Anwendung.

Baden Württemberg hat dies nun zum 01.11.2015 verordnet.

Für die von der Landesregierung ausgewiesenen „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ gilt die Mietpreisbremse dann erst einmal für 5 Jahre.

Unsicherheit bei Mieterhöhung

Bei Vermietern besteht derzeit eine große Unsicherheit, wie mit dem neuen Gesetz umzugehen ist. Welche Mieterhöhungen sind erlaubt, welcher Mietpreis kann angesetzt werden? Es bestehen diesbezüglich viele Fragen.

Wir haben die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes zusammengefasst, um Ihnen einen ersten Überblick zu bieten.

Fakten zur Mietpreisbremse

  • gültig nur für Neuvermietung (Wiedervermietung) von Bestandsimmobilien
  • nur gültig in ausgewiesenen Wohngebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (d.h. alle anderen Gebiete sind davon nicht betroffen)
  • Mietpreis darf dann 10% der ortsüblichen Miete von vergleichbarem Wohnraum lt. Mietspiegel (oder ähnlichen statistischen Erhebungen) nicht überschreiten

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Kategorie: Recht / Gesetz | von: Susanne Breuer