Bestellerprinzip Vermietung Maklerprovision – wer zahlt?
Das Bestellerprinzip für Wohnungsvermietung regelt die Frage der Makler – Provision: Wer bestellt – der zahlt !
Mietervereine sind über das Bestellerprinzip (neues Gesetz) im Allgemeinen erfreut. Wohnungseigentümer / Vermieter eher weniger. Auch Mieter / Interessenten freuen sich im Allgemeinen darüber, einige betrachten das Bestellerprinzip allerdings mit gemischten Gefühlen und stehen vor der Frage: Wie finde ich einen Makler, der mir eine passende Wohnung sucht? Und … in welchem Fall muss ich eine Provision an den Makler bezahlen?
Wann tritt das Bestellerprinzip in Kraft?

Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs in angespannten Wohnungsmärkten (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) und das darin enthaltende Bestellerprinzip sind beschlossene Sache: Ab 01.06.2015 tritt das neue Gesetz bundesweit in Kraft. Die Umsetzung wird für alle Beteiligten Änderungen bringen.
Bestellerprinzip – Makler – Provision
Das Bestellerprinzip für Maklerleistungen bei Wohnungsvermietungen bedeutet: Wer den Makler bestellt (beauftragt), der zahlt dem Makler auch die Provision.
Fakten zum Gesetz: Bestellerprinzip
- beauftragt zukünftig der Wohnungseigentümer einen Makler mit der Vermietung seiner Immobilie, so zahlt er dessen Provision
- die Maklerprovisionen dürfen auch im Nachhinein vom Vermieter oder eines Dritten nicht auf den Mieter umgelegt oder an diesen weitergegeben werden
- der Mietwohnungssuchende muss nur dann eine Provision bezahlen, wenn er den Immobilienmakler beauftragt, ausschließlich für ihn auf die Suche nach einer passenden Mietwohnung zu gehen
Vorteil des Bestellerprinzips
Der Vorteil des Bestellerprinzips liegt auf der Hand: Die Mietinteressenten sparen sich die Maklerprovision. Nur wenn ein Mietinteressent den Makler ausschließlich mit der Suche nach einer passenden Wohnung beauftragt, muss er dessen Provision auch bezahlen.
Aber ist das Bestellerprinzip in dieser Form auch wirklich gerecht?
In der Praxis sieht es jedenfalls so aus, dass nun hauptsächlich die Vermieter die Provision des Maklers zu tragen haben.
Dies bedeutet für Wohnungseigentümer die ihren Wohnraum anderen Menschen zur Miete zur Verfügung stellen eine weitere Belastung. Man kann jetzt sagen, dass es nur gerecht ist wenn der Vermieter auch die Provision bezahlt, da er ja auch die Maklerleistung in Anspruch nimmt. Nun, so gesehen ist das auch richtig.
Aber ist es auch gerecht, dass Eigentümer, welche ihren Wohnraum zur Vermietung zur Verfügung stellen, was eigentlich mehrheitlich Aufgabe des Staates sein sollte, wirtschaftlich noch mehr belastet werden? Sie tragen sowieso bereits einen Großteil der Kosten und Risiken.
Nachteile des Bestellerprinzips für Mieter bzw. Wohnungssuchende
Für Mieter bzw. Mietwohnungssuchende ist das Bestellerprinzip auf den ersten Blick eine feine Sache. Sie sparen sich nun die Provision für den Immobilienmakler. Die Wohnungssuche wird für sie somit günstiger, wenn auch sicherlich nicht einfacher – dies allerdings wird man erst auf den zweiten Blick feststellen.
Auf die jeweiligen Wohnungsangebote, egal ob auf Privatanzeigen, oder auf die provisionsfreien Maklerangebote, werden sich zukünftig viel mehr Interessenten bewerben. Somit hat der Vermieter eine noch größere Auswahl, was bedeutet, dass auch weiterhin die „besser gestellten Interessenten“ in vielen Fällen den Zuschlag erhalten werden. Deshalb werden auch in Zukunft z. B. Geringverdienende, junge Familien mit „kleinerem Geldbeutel“ und Alleinerziehende nicht unbedingt davon profitieren.
Möglicherweise wird auch der so unbeliebten „Massenbesichtigung“ noch mehr Tür und Tor geöffnet. Privilegien wie Einzeltermine, Besichtigungstermine am Abend oder an den Wochenenden werden sicherlich demnächst seltener angeboten.
Menschen, die in eine fremde Stadt umziehen müssen oder wollen, sind durch das neue Gesetz benachteiligt. Da sie selbst nicht vor Ort sind, können sie nicht flexibel auf Besichtigungstermine reagieren, was zur Folge hat, dass die provisionsfreien Wohnungen – egal ob von Privat oder Immobilienmaklern – längst vergeben sind.
Nachteile des Bestellerprinzips für Vermieter
Der Vermieter kann einen Mieterwechsel in seiner Immobilie meist nicht beeinflussen. Für ihn entstehen nun weitere zusätzliche Kosten für den immer wiederkehrenden Aufwand bei der Neuvermietung.
Nimmt der Vermieter die Vermietung seiner Immobilie in die eigenen Hände, so sieht er sich oft einer Anfrageflut gegenüber, für die er meist weder die Zeit noch die Erfahrung (Erreichbarkeit, Besichtigungstermine, Mietvertragsgestaltung, etc.) hat, damit umzugehen.
Bestellerprinzip und Maklermeinungen
Von den Maklerverbänden wird zu Recht kritisiert, das dieses Gesetz gegen die Grundrechte der Vertragsfreiheit verstößt.
Vermieter setzen weiterhin auf Makler
Eigentümer geben die Vermietung Ihrer Immobilie nach wie vor gerne in erfahrene Hände. Sie sparen sich den nicht unerheblichen Zeitaufwand und können sicher sein, dass die Vermietung durch den Makler professionell erledigt wird.
Auch Vermieter, welche ihre zu vermietende Immobilie nicht in der Nähe ihres eigenen Wohnsitzes haben, greifen gerne auf die Hilfe eines Immobilienmaklers zurück. Dieser ist vor Ort, besser erreichbar und kann sehr viel flexibler auf die Terminwünsche der Mietinteressenten reagieren. Dadurch ist die Wohnung auch schneller vermietet.
Für Kapitalanleger ist es ganz selbstverständlich, einen Makler mit der Vermietung zu beauftragen. Sie sehen die Maklertätigkeit, ebenso wie den Kauf der Immobilie, als eine gute Investition.
Generell regelt sich der Wohnungsmarkt durch Angebot und Nachfrage
Man darf nicht vergessen, dass es deutschlandweit viele Gebiete gibt, in denen schon immer der Vermieter die Provision des Maklers bezahlt hat. Insbesondere in Gegenden mit hohem Wohnungsleerstand. Vermieter nutzen hier gerne die Hilfe der Makler, da sich auf Grund verschiedener Marketingmöglichkeiten und gutem Netzwerk viel schneller ein passender Mieter finden lässt.
Wir sprechen hier nicht nur von Gebieten im Nord-/Osten von Deutschland, auch in Baden-Württemberg gibt es viele Gegenden, in denen eine Vermietung nicht so schnell und einfach geht.
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