Kaufvertrag beim Wohnungs- oder Hausverkauf

Infos zum Kaufvertrag beim Wohnungs- oder Hausverkauf – hierzu das Wichtigste vorne weg: Eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrages beim Immobilienverkauf ist rechtlich vorgeschrieben.

Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Kaufvertrag, Notar, Grundbuch, Beurkundung, etc.

Besprechen Sie rechtzeitig alls Details zum Kaufvertrag

Kaufvertrag Haus WohnungBei Immobiliengeschäften schreibt der Gesetzgeber vor, dass für den Vertragsabschluss ein Notariat hinzugezogen wird, welches den Kaufvertrag (somit den Wechsel des Eigentümers) beurkundet.

Aus gutem Grund! Sowohl die Vertragsgestaltung, als auch die Abwicklung des im Kaufvertrag geregelten Prozesses des Eigentumsübergangs sind hoch komplex. Damit Sie sich bereits frühzeitig ein Bild von den Aufgaben und der Arbeitsweise des Notars machen können und wissen, worauf Sie achten müssen, haben wir für Sie diese Informationen zusammengestellt.

Sicherheit durch notarielle Beurkundung des Kaufvertrages

Die Vorschrift, dass ein regulärer Immobilienverkauf beim Notar beurkundet werden muss, gibt Ihnen große Sicherheit. Formelle Fehler sind dadurch nahezu ausgeschlossen. Der Notar ist zudem ein neutraler Berater, der die Pflicht hat, Ihnen den Kaufvertrag und seine juristischen Klauseln in einem allgemein verständlichen Deutsch zu erklären.

Auch um die Abwicklung der einzelnen behördlichen Schritte, das Einholen von Negativzeugnissen, den Eintrag einer Auflassungsvormerkung, sowie die Umschreibung des Eigentums (Grundbuch) kümmert sich das Notariat. Es wird zudem den Käufer zur Zahlung auffordern, sobald alles Erforderliche erledigt ist. Um diese Aufgaben müssen Sie sich also nicht kümmern.

In Immobilien – Kaufverträgen werden etliche Passagen standardisiert verwendet. Dies bietet Ihnen als Laie die Gewähr, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Individuelle Vereinbarungen im Kaufvertrag

Neben den üblichen, rechtlich nötigen und standardisierten Abschnitten eines Kaufvertrags können individuelle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer getroffen werden.

Dies betrifft vor allem die Themen Zahlungsmodalitäten, Übergabezeitpunkt, Anzahlungen, mitverkauftes Inventar, vom Verkäufer zu erbringende Leistungen, sowie alle anderen besonderen Absprachen, die während der Verhandlung getroffen wurden. Alle besprochenen Vereinbarungen werden vom Notar zunächst auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft, bevor er sie in den Kaufvertragsentwurf aufnimmt.

TIPP: Der Notar ist bei der Aufnahme und Ausgestaltung besonderer vertraglicher Vereinbarungen von Informationen abhängig, die ihm von Ihnen (Verkäufer) oder vom Käufer zugetragen werden. Überlassen Sie deshalb die Zusammenarbeit mit dem Notariat nicht allein dem Käufer, sondern bringen Sie sich aktiv mit ein. Besprechen Sie sich mit dem Notar oder dem zuständigen Sachbearbeiter und lassen Sie sich alle Regelungen in ihrer Tragweite genau erläutern.
Zu welchem Notar Sie gehen, sollten Sie gemeinsam mit dem Käufer entscheiden. Wichtig ist, dass beide Parteien in ihm eine Vertrauensperson sehen.


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Kategorie: Ratgeber | von: Residence Immobilien