Energieausweis – Pflicht – Kosten – Bußgeld

Seit 01.05.2014 besteht für jeden Eigentümer beim Verkauf und bei Vermietung einer Wohnimmobilie die gesetzliche Pflicht, einen Energieausweis (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis) zu besitzen und rechtzeitig vorzulegen.

Wer dem nicht nachkommt kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro belegt werden. Es ist demnach kein Kavalliersdelikt auf einen Energieausweis zu verzichten, wie viele denken!

Weshalb braucht man eigentlich einen Energieausweis? Ist es nur „Geldmacherei“, wie viele denken, oder welcher Sinn steckt dahinter?

Energieausweis wichtig beim Verkauf einer Immobilie

Energieausweis - VerbrauchsausweisEin guter Energiewert im Energieausweis (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis) wirkt sich positiv beim Verkauf einer Bestandsimmobilie aus. Er bescheinigt Eigentümern sozusagen, dass sie ihre Immobilie stets gut gepflegt und Instand gehalten haben.

Man kann sagen: Je besser der Wert, desto mehr hat der Eigentümer in den letzten Jahren in seine Immobilie investiert. Der Energieausweis repräsentiert somit „die weiße Weste“ der Immobilie.

Dies ist für Interessenten natürlich ein besonderer Anreiz zum Kauf, da sie sicher sein können, dass alle wichtigen Maßnahmen an der (Bestands-) Immobilie bereits durchgeführt wurden. Somit müssen zusätzliche Investitionskosten für energetische Maßnahmen hier nicht mehr eingeplant werden. Das ist beim Verkauf immer ein gutes Argument.

Immobilien – Vermietung und Energieausweis

Auch bei der Wohnungsvermietung sind Vermieter im Vorteil, die einen Energieausweis mit guten Energiewerten vorlegen können. Nebenkosten sind ja die zweite Miete, heißt es. Deshalb sind gut gedämmte und renovierte Wohnungen auch viel besser und schneller wieder vermietet, als „kalte ungemütliche“ Wohnungen.

Und ein besserer Mietertrag lässt sich damit sowieso erzielen. Auch hier gilt also – ein guter Wert im Energieausweis gilt als Garant für eine „sparsame“ Wohnung – dies wiederum ist das Objekt der Begierde bei Mietinteressenten.

Energieausweis rechtzeitig erstellen lassen

Immobilieneigentümer, die bereits beim Verkaufs-/Vermietungsstart einen Energieausweis besitzen, haben einen großen Vorteil gegenüber denjenigen, die den Ausweis erst später erstellen lassen, oder dies gar ganz ablehnen.

Energiebedarfsausweis für Eigentümer

Sie sind im Begriff Ihre Immobilie zu renovieren oder zu sanieren? Dann ist es empfehlenswert, im Vorfeld einen Energieberater zu beauftragen, der im Rahmen einer ausführlichen Energieberatung die Schwachstellen Ihrer Immobilie aufdeckt und wertvolle Informationen liefert, in welchem Umfang saniert/renoviert werden sollte.

Die Energieberatung hilft, gezielt und effektiv Energie zu sparen. Gerade bei älteren Bestandsimmobilien ist es nicht immer offensichtlich, welche Renovierungs-/Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, um schnell und langfristig Energie zu sparen. Der Energieberater gibt Auskunft, ob die Heizung, und/oder die Fenster erneuert werden sollen, oder welche Dämmmaßnahmen am Gebäude Energiekosten spart.

Der Energiebedarfsausweis liefert aussagekräftige Daten und Empfehlungen in Bezug auf erforderliche energetische Sanierungsmaßnahmen.

Damit erhalten Eigentümer vorab bereits einen Überblick, welche Möglichkeiten sich bieten, welche energetisch sinnvoll sind und welche Kosten kalkuliert werden sollten.


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Kategorie: Recht / Gesetz | von: Susanne Breuer