Energieausweis – Pflicht – Kosten – Bußgeld
Seit 01.05.2014 besteht für jeden Eigentümer beim Verkauf und bei Vermietung einer Wohnimmobilie die gesetzliche Pflicht, einen Energieausweis (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis) zu besitzen und rechtzeitig vorzulegen.
Wer dem nicht nachkommt kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro belegt werden. Es ist demnach kein Kavalliersdelikt auf einen Energieausweis zu verzichten, wie viele denken!
Weshalb braucht man eigentlich einen Energieausweis? Ist es nur „Geldmacherei“, wie viele denken, oder welcher Sinn steckt dahinter?
Energieausweis wichtig beim Verkauf einer Immobilie

Man kann sagen: Je besser der Wert, desto mehr hat der Eigentümer in den letzten Jahren in seine Immobilie investiert. Der Energieausweis repräsentiert somit „die weiße Weste“ der Immobilie.
Dies ist für Interessenten natürlich ein besonderer Anreiz zum Kauf, da sie sicher sein können, dass alle wichtigen Maßnahmen an der (Bestands-) Immobilie bereits durchgeführt wurden. Somit müssen zusätzliche Investitionskosten für energetische Maßnahmen hier nicht mehr eingeplant werden. Das ist beim Verkauf immer ein gutes Argument.
Immobilien – Vermietung und Energieausweis
Auch bei der Wohnungsvermietung sind Vermieter im Vorteil, die einen Energieausweis mit guten Energiewerten vorlegen können. Nebenkosten sind ja die zweite Miete, heißt es. Deshalb sind gut gedämmte und renovierte Wohnungen auch viel besser und schneller wieder vermietet, als „kalte ungemütliche“ Wohnungen.
Und ein besserer Mietertrag lässt sich damit sowieso erzielen. Auch hier gilt also – ein guter Wert im Energieausweis gilt als Garant für eine „sparsame“ Wohnung – dies wiederum ist das Objekt der Begierde bei Mietinteressenten.
Energieausweis rechtzeitig erstellen lassen
Immobilieneigentümer, die bereits beim Verkaufs-/Vermietungsstart einen Energieausweis besitzen, haben einen großen Vorteil gegenüber denjenigen, die den Ausweis erst später erstellen lassen, oder dies gar ganz ablehnen.
Energiebedarfsausweis für Eigentümer
Sie sind im Begriff Ihre Immobilie zu renovieren oder zu sanieren? Dann ist es empfehlenswert, im Vorfeld einen Energieberater zu beauftragen, der im Rahmen einer ausführlichen Energieberatung die Schwachstellen Ihrer Immobilie aufdeckt und wertvolle Informationen liefert, in welchem Umfang saniert/renoviert werden sollte.
Die Energieberatung hilft, gezielt und effektiv Energie zu sparen. Gerade bei älteren Bestandsimmobilien ist es nicht immer offensichtlich, welche Renovierungs-/Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, um schnell und langfristig Energie zu sparen. Der Energieberater gibt Auskunft, ob die Heizung, und/oder die Fenster erneuert werden sollen, oder welche Dämmmaßnahmen am Gebäude Energiekosten spart.
Der Energiebedarfsausweis liefert aussagekräftige Daten und Empfehlungen in Bezug auf erforderliche energetische Sanierungsmaßnahmen.
Damit erhalten Eigentümer vorab bereits einen Überblick, welche Möglichkeiten sich bieten, welche energetisch sinnvoll sind und welche Kosten kalkuliert werden sollten.
Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweis, den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis. Die Regelungen begründen sich auf der EnEV 2014 (gültig seit dem 01.05.2014), sowie auf der aktuellen EnEV 2016.
Vorschriften der EnEV
Bei Neubauten ist grundsätzlich ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Der Eigentümer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihm der Energieausweis ausgehändigt wird.
Bei Bestandsgebäuden muss nur bei Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis vorhanden sein.
Die Angaben des Ausweises müssen bereits in den Immobilienanzeigen vollständig angegeben werden und der Energieausweis muss bei den Besichtigungen sichtbar ausliegen.
Bei Bestandsimmobilien ist meist ein verbrauchsabhängiger Energieausweis ausreichend. Wenn allerdings ein Gebäude aus weniger als 5 Wohnungen besteht und der Bauantrag vor dem 01.11.1977 eingereicht wurde, ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben, oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
Energieausweis nicht erforderlich
Für Gebäude die unter Denkmalschutz stehen, sind Ausnahmen von der Energieausweispflicht möglich.
Gesetzliche Pflicht und Haftung
Die meisten Eigentümer haben zwar davon gehört, dass ein Energieausweis vorhanden sein muss, sind sich aber nicht darüber im Klaren, dass dieser gesetzlich verpflichtend ist.
Energieausweis Kosten / Preis
Ein Energieverbrauchsausweis kostet im Durchschnitt zwischen 40,- und 60,- Euro pro Wohnung, der Bedarfsausweis ist wesentlich aufwändiger in der Erstellung und deshalb kostenintensiver. Hierfür können je nach Gebäude schon mehrere Hundert Euro fällig werden.
Wir empfehlen, nehmen Sie Abstand von sogenannten „Billiganbietern“ von Energieausweisen. Diese Ausweise werden u. U. von den Behörden nicht anerkannt und dafür haften in erster Linie Sie als Immobilieneigentümer. Das ist es nicht wert.
Für weitere Informationen zum Energieausweis kontaktieren Sie uns unter 0711-72236892.

